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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

SteuernummernBuchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 09071 507 + Nebenstelle
109/296/00000 - 109/296/99999 A - Z Arbeitnehmer ohne Wohnsitz im Inland162
109/300/00000 - 109/321/99999 A - BD 500
109/322/00000 - 109/342/99999 BE - BRAT 162
109/343/00000 - 109/420/99999 BRAU - GH 501
109/421/00000 - 109/490/99999 GI - JZ 502
109/491/00000 - 109/554/99999 K - MAL 350
109/555/00000 - 109/624/99999 MAM - RD 340
109/625/00000 - 109/651/99999 RE - SCHAED 172
109/652/00000 - 109/688/99999 SCHAEF A - SCHWAM 330
109/689/00000 - 109/728/99999 SCHWAN - THIEL 320
109/729/00000 - 109/786/99999 THIEM - ZZ 310
109/798/00000 - 109/799/99999 A - Z 162
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar