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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr. Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/e Bekanntgabezeitraum Kontakt
1 Rathgeb, Stefan Lothar
An der Bergermauer 18, 86720 Nördlingen,
StNr.:109 / 139 / 2002 / 011 / 000 / 4

Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge Zurechnungsfortschreibung auf den 1.1.2025 vom 28.10.2025
Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 vom 24.10.2025

19.11.2025 bis 04.12.2025 09071 507 - 460